PUMA-Coaching: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Volker Schmidt (im folgenden Coach) und seinen Kunden (im Folgenden auch: Klient) bei Nutzung, Zahlung und Durchführung angebotener und vereinbarter Dienstleistungen. Mit der Beauftragung von Volker Schmidt gelten diese Bedingungen vom durch seinen Kunden als angenommen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Vereinbarungen sind für den Coach nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung bindend.

Die mit dem Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung einer vereinbarten Beratungs-Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten (persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen) Erfolges. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Kunden vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Die Verantwortung für alle Entscheidungen und Konsequenzen, die im Zusammenhang mit den von Volker Schmidt erbrachten Leistungen getroffen werden, trägt somit der Kunde/. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden sowie die entsprechende Auftragsannahme des Coaches zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden und die Auftragsannahme durch den Coach kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich via Telefon oder persönlich erfolgen.

3. Leistungsumfang und Versicherungsschutz

Bei den hier angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um Beratungs- und Coaching-Leistungen. Diese ersetzen ebenso wenig eine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose und Behandlung wie eine juristische oder steuerfachliche Beratung.

Jeder Kunde trägt daher die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching- und Beratungs-Sitzungen und kommt für durch ihn verursachte und ihm entstandene Schäden selbst auf.

Veranstalter von Supervisionen, Coachings, Seminaren, Workshops, Vorträgen usw., die von Institutionen/Schulen/Betrieben/Vereinen gebucht wurden, ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Coach.

4. Vergütung

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitstunden. Eine Coaching-oder Beratungs-Stunde umfasst 60 Minuten. Ein Coaching- oder Beratungs-Tag entspricht acht Zeitstunden zuzüglich angemessener Pausen. Sollte eine Beratung oder ein Coaching mehr Zeit in Anspruch nehmen als zuvor zwischen Coach und Klient vereinbart, so hat der Coach das Recht, diese Zeiten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Kunden in angemessenem Rahmen separat aufgeführt und in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Kunden durch den Coach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Absage eines Termins

Die zwischen Coach und Klient vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine Absage oder Verschiebung der Coaching-Termine ist bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage im Zeitraum von weniger als einem Werktag vor dem Termin wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Die Absage einer firmeninternen Schulung ist bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Im Falle einer späteren Absage wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Absage im Zeitraum von weniger als drei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn ist das volle vereinbarte Honorar als Ausfallpauschale zu leisten.

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach ist berechtigt, bei Vorliegen höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine zu verschieben. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Krankheit, Unfall oder ähnlichen Umständen.
In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war, besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

7. Copyright

Alle Unterlagen, die durch den Coach an den Kunden ausgegeben werden, sind im Honorar inbegriffen, es sei den, es wird explizit anders vereinbart. Die ausgehändigten Unterlagen sind rein zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die Weitergabe an Dritte und der der kommerzielle Gebrauch sind nicht gestattet.
Das Urheberrecht an allen ausgegebenen Unterlagen gehört allein dem Coach. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen und Konzepte ohne schriftliche Zustimmung von des Coaches ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine auszugsweise oder vollständige Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

8. Vertraulichkeit

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Coach, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9. Mitwirkungspflicht

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach muss und möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

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